Mit der achten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 und der damit verbundenen Kontaktbeschränkung dürfen wir unseren Sport bis zum 30.11.2020 nicht ausführen.
Corona
2G-Regelung ab 09.11.2021
Ab 09.11.2021 gilt in Bayern für „Indoor“-Sportstätten die 2G-Regelung. Das heißt, dass Personen über 12 Jahren nur noch genesen oder geimpft am Training teilnehmen dürfen. Eine Möglichkeit zum Freitesten gibt es nicht. Kinder unter 12 Read more…